HUND BESTATTEN - IM GARTEN ERLAUBT?
Informationen zu einem traurigen Thema. Grundsätzlich gilt, laut Tierkörper-beseitigungsgesetz, ein Hund begraben im eigenen Garten ist zulässig. Dies gilt nicht nur will man einen Hund bestatten, sondern auch für Katzen und andere Kleintiere, z.B. Hamster oder Hasen zu, außer der Garten befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Ist der Hund gestorben, und will man den Hund bestatten, muß ausgeschlossen sein, daß der Grund für den Tod eine meldepflichtige Krankheit war. Hat man den Hund einschläfern lassen, kann diese Frage der Tierarzt beantworten. Möchte man den Hund bestatten, muß das Grab mindestens 1-2 Meter von öffentlichem Gelände entfernt sein. Bevor man den Hund begraben kann, ist es wichtig ihn in ein Material zu wickeln, welches schnell vermodert, gut geeignet ist ein Handtuch oder ein Bettbezug. Der Hund sollte mit ungefähr einem halben Meter Erde bedeckt werden, so daß andere Tiere nicht aufmerksam werden.
HUND BESTATTEN - WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Ist der Hund gestorben, gibt es mehrere Möglichkeiten den Hund bestatten zu lassen. Bei der Einäscherung wird das Tier verbrannt, bei dieser Art der Bestattung kann man zwischen einer Einzelkremierung oder einer Sammelkremierung wählen, die Einzelkremierung ist teurer, dafür kann man sicher sein die Asche des eigenen Hundes zu erhalten, bei der Sammelkremierung, werden mehrere Tiere gleichzeitig eingeäschert, die Urne welche man kauft, enthält also die Asche verschiedener Tiere. Wenn der Hund gestorben ist und man sich für die Einäscherung entscheidet, ist es auch üblich die Urne im Garten zu begraben, für diesen Fall werden meistens kleine und liegende Grabsteine verwendet. Eine weitere Möglichkeit den Hund bestatten zu lassen ist die Seebestattung, hierfür ist auch die Einäscherung des Hundes nötig, die Asche wird dann in einer speziellen Urne, die sich im Wasser auflöst, im Meer bestattet.
HUND EINSCHLÄFERN - WIE GEHT ES WEITER?
Hat man den Hund einschläfern lassen auf Grund des Alters oder einer Krankheit, die nicht meldepflichtig ist, kann man den Hund bestatten, wie oben beschrieben, man hat die Wahl zwischen verschiedenen Varianten. Mußte man den Hund einschläfern lassen auf Grund einer meldepflichtigen Krankheit, gibt es bei der Bestattung etwas zu beachten. Vor einer Erdbestattung im eigenen Garten muß der Hund auf jeden Fall eingeäschert werden, dies ist die einzige Möglichkeit den Hund im Garten bestatten zu können. Hat man den Hund einschläfern lassen beim Tierarzt, kann der Hund auch dort bleiben, was dann in der Regel passiert, hat allerdings nichts mit einer Bestattung zu tun, mehr darüber lesen Sie in der Rubrik "Tierkörperbeseitigungsanstalt". Doch auch nach dem man den Hund einschläfern hat lassen, ist die Bestattung der Urne im Garten für ein würdiges Andenken an das Tier erlaubt.
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